Die Ethikkommission der Hochschule Anhalt wurde zur Beurteilung ethischer Grundsatzfragen des Wissenschaftsbetriebs sowie ethischer Fragen von wissenschaftlichen Untersuchungen am Menschen eingerichtet. Dies schließt Grundlagenforschung, epidemiologische Forschung mit personenbezogenen Daten und Forschung mit therapeutischer Zielsetzung ein.
Für die Durchführung von studentischen Arbeiten in gesundheitsbezogenen Studiengängen oder in der Forschung mit Gesundheitsbezug ist vor Beginn der Arbeiten die Prüfungen von ethischen Bedenken notwendig.
Die Ethikkommission stellt fest, ob derartige Forschungsvorhaben oder Abschlussarbeiten zu Bedenken in ethischer, wissenschaftlicher oder rechtlicher Sicht Anlass geben. Geprüft wird insbesondere, ob
- alle Vorkehrungen zur Minimierung von Risiken der Studienteilnehmenden getroffen wurden;
- ein angemessenes Verhältnis zwischen Nutzen und Risiken des Vorhabens besteht;
- die Einwilligung der Studienteilnehmenden bzw. der gesetzlichen Vertretung hinreichend belegt ist und
- die Durchführung des Vorhabens den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den Bestimmungen zum Datenschutz Rechnung trägt.
Die Ethikkommission besteht aus bis zu sieben Mitgliedern. Von den Mitgliedern sollen mindestens vier Angehörige der Hochschule Anhalt sein, die relevante Studienrichtungen vertreten oder eine fachliche Kompetenz einbringen. In die Kommission werden des Weiteren bis zu drei externen Personen berufen.
Die stimmberechtigten Mitglieder der Ethikkommission werden durch den Senat auf Vorschlag des Präsidiums für die Amtszeit von vier Jahren bestellt. Die Tätigkeit als Mitglied der Ethikkommission ist ehrenamtlich.